Bei uns ist der Mieter Kunde!
– Unser Service für Sie!

Sie erreichen unser Verwaltungsbüro zu unseren telefonischen Mietersprechzeiten mittwochs von 14 – 17 Uhr und freitags von 9 – 12 Uhr unter der Rufnummer 030 – 75 44 92 60. Außerhalb der Sprechzeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet, der täglich mehrmals abgehört wird.

Persönliche Termine gibt es nur nach Vereinbarung.

Bei technischen Anliegen und Mängelmeldungen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Hausbetreuer, deren Kontaktdaten Sie im Hausaushang finden.

Ansonsten nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wichtige Fragen schnell beantwortet

1. Was ist zu tun bei einem Mangel an der Mietsache? In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Den Ansprechpartner sowie die Kontaktdaten finden Sie im Hausaushang im Eingangsbereich Ihres Hausaufganges. Nutzen Sie für Ihre Anfrage ansonsten auch gerne unser Kontaktformular.

2. Was mache ich bei einem Wasserrohrbruch?
In der eigenen Wohnung –
1. Haupthahn abstellen/zudrehen.
2. Verwaltung/ Hausbetreuer/ Notdienstfirma informieren.

In der darüberliegenden Wohnung/ im Haus generell –
1. Beim Nachbarn klingeln und dort den Haupthahn abstellen/ zudrehen.
2. Verwaltung/ Hausbetreuer/ Notdienstfirmen informieren.

Wenn alles nicht hilft: Die Feuerwehr (RUF 112) alarmieren.

3. Was mache ich bei Notfällen am Wochenende oder nachts?
Auch nachts oder am Wochenende kann z. B. die Heizung ausfallen. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die im Hausaushang angegebenen Notdienstfirmen, die jedoch nur Meldungen über Störungen und Schäden entgegennehmen, die sofort behoben werden müssen. Hierzu gehören u. a. Rohrbruch/Überschwemmung, Totalausfall Strom, Wasser.

Bitte melden Sie uns Notfälle auch immer noch einmal parallel über unser Kontaktformular.

4. Was mache ich, wenn mein Türschloss defekt ist und ich nicht mehr in meine Wohnung komme?
Bitte rufen Sie den Schlüsseldienst an, welcher auf dem Aushang im Hausaushangkasten im Hausflur angegeben ist.

WICHTIG: Bei Schlüsselverlust, abgebrochenem Schlüssel oder zugezogener Tür trägt die Kosten für die Öffnung der Tür der Mieter/Verursacher. Vom Vermieter werden nur dann die Kosten getragen bzw. erstattet, wenn ein Defekt am Zylinder oder am Schloss aufgrund von Verschleiß und ohne Fremdeinwirkung vorliegt.

5. Was mache ich bei Schimmel in der Wohnung?
Antworten auf Ihre Fragen rund um die Themen Feuchtigkeit und Schimmel in der Wohnung finden Sie in unserem Schimmelratgeber. Hier finden Sie auch Hinweise zum Thema Luftfeuchtigkeit und Fenster, bzw. zur richtigen Belüftung.

SCHIMMELRATGEBER (Gesunde Wohnung: Heizen/Lüften + Tipps für richtiges Lüften)

6. In meine Wohnung wurde eingebrochen. Was ist zu tun?
1. Polizei verständigen und Anzeige erstatten.
2. Hausratversicherung + Haftpflichtversicherung informieren (diese tragen auch die Kosten für Schäden an der Wohnungstür).